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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12 B   

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https://dejure.org/2012,123978
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12 B (https://dejure.org/2012,123978)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.05.2012 - L 7 AS 216/12 B (https://dejure.org/2012,123978)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - L 7 AS 216/12 B (https://dejure.org/2012,123978)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Das hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R = juris, Rdn. 17) bereits entschieden:.

    Einen Anspruch auf abstrakte Feststellung der Zulässigkeit eines Wohnungswechsels gibt es nach dem SGB II hingegen nicht (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R = juris, Rdn. 17; Urteil des Senats vom 22. November 2011 - L 7 AS 626/11, Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2011 - L 7 AS 966/10 B).

    Sie bringen zum Ausdruck, dass eine vorzeitige und unabhängig von den Aufwendungen für die neue Unterkunft erfolgende Bindung des SGB II-Trägers mit Blick allein auf die Erforderlichkeit eines Umzugs im Sinne eines Auszugs aus der bewohnten Unterkunft gerade nicht möglich sein soll (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, a. a. O.; BSG, Urteil vom 22. November 2011 a. a. O.).

    Eine solche Klage wird nur dann für zulässig gehalten, falls der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, a. a. O.; BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 108/95 = SozR 3 - 2600 § 58 Nr. 9; BSG, Urteil vom 13. März 2001 - B 3 P 10/00 = SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 = juris Rdn. 35).

    Auch wenn der Kläger zur Untermauerung seines Begehrens wiederholt darauf abstellt, dass sich die vom Wohnungsamt vermittelten Wohnungen immer im Rahmen der Angemessenheit für Sozialleistungsempfänger hielten, ist dem mit dem SG entgegenzuhalten, dass damit selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine neue konkret in Aussicht genommene Unterkunft angemessen sind - etwa bezogen auf die Heizkosten oder die Größe -, nicht generell ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BSG vom 6. April 2011, a. a. O.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2011 - L 19 AS 629/11 B ER, vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH-; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07).

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Der Verwaltungsakt der Zusicherung soll nach dem Gesetzeswortlaut des § 22 Abs. 2 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs. 4 SGB II n. F. dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks 15/1516 S. 57) und der Systematik des § 22 SGB II nur kumulativ zu den Voraussetzungen der Erforderlichkeit eines beabsichtigen Umzugs und zur Angemessenheit der künftigen Unterkunftskosten eingeholt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 22. November 2011 - B 4 AS 219/10 R = juris Rdn. 16).

    Sie bringen zum Ausdruck, dass eine vorzeitige und unabhängig von den Aufwendungen für die neue Unterkunft erfolgende Bindung des SGB II-Trägers mit Blick allein auf die Erforderlichkeit eines Umzugs im Sinne eines Auszugs aus der bewohnten Unterkunft gerade nicht möglich sein soll (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, a. a. O.; BSG, Urteil vom 22. November 2011 a. a. O.).

  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Eine solche Klage wird nur dann für zulässig gehalten, falls der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, a. a. O.; BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 108/95 = SozR 3 - 2600 § 58 Nr. 9; BSG, Urteil vom 13. März 2001 - B 3 P 10/00 = SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 = juris Rdn. 35).

    Obwohl der Subsidiaritätsgrundsatz nicht bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R -, zitiert nach juris), gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (vgl. BSG in SozR 3 - 3300 § 38 Nr. 2 m. w. N.).

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Obwohl der Subsidiaritätsgrundsatz nicht bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R -, zitiert nach juris), gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (vgl. BSG in SozR 3 - 3300 § 38 Nr. 2 m. w. N.).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Ein Feststellungsinteresse ist regelmäßig zu verneinen, wenn bereits im Rahmen der genannten kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, mit der ein (konkreter) Zusicherungsanspruch i. S. v. § 22 Abs. 4 SGB II gerichtlich durchgesetzt werden kann, über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die der begehrten Feststellung zugrunde liegen (st. Rspr.; vgl. nur BSG in SozR 4 - 2700 § 136 Nr. 3 m. w. N.).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Eine solche Klage wird nur dann für zulässig gehalten, falls der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2011, a. a. O.; BSG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 108/95 = SozR 3 - 2600 § 58 Nr. 9; BSG, Urteil vom 13. März 2001 - B 3 P 10/00 = SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 = juris Rdn. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 13 AS 3036/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Wohnungswechsel - vorherige Zusicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Auch wenn der Kläger zur Untermauerung seines Begehrens wiederholt darauf abstellt, dass sich die vom Wohnungsamt vermittelten Wohnungen immer im Rahmen der Angemessenheit für Sozialleistungsempfänger hielten, ist dem mit dem SG entgegenzuhalten, dass damit selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine neue konkret in Aussicht genommene Unterkunft angemessen sind - etwa bezogen auf die Heizkosten oder die Größe -, nicht generell ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BSG vom 6. April 2011, a. a. O.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2011 - L 19 AS 629/11 B ER, vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH-; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10

    Wohnungswechsel; vorherige Zusicherung; Anforderungen; konkretes Wohnungsangebot;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Auch wenn der Kläger zur Untermauerung seines Begehrens wiederholt darauf abstellt, dass sich die vom Wohnungsamt vermittelten Wohnungen immer im Rahmen der Angemessenheit für Sozialleistungsempfänger hielten, ist dem mit dem SG entgegenzuhalten, dass damit selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine neue konkret in Aussicht genommene Unterkunft angemessen sind - etwa bezogen auf die Heizkosten oder die Größe -, nicht generell ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BSG vom 6. April 2011, a. a. O.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2011 - L 19 AS 629/11 B ER, vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH-; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - L 19 AS 629/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung des kommunalen Trägers nach § 22

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Auch wenn der Kläger zur Untermauerung seines Begehrens wiederholt darauf abstellt, dass sich die vom Wohnungsamt vermittelten Wohnungen immer im Rahmen der Angemessenheit für Sozialleistungsempfänger hielten, ist dem mit dem SG entgegenzuhalten, dass damit selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine neue konkret in Aussicht genommene Unterkunft angemessen sind - etwa bezogen auf die Heizkosten oder die Größe -, nicht generell ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BSG vom 6. April 2011, a. a. O.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2011 - L 19 AS 629/11 B ER, vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH-; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - L 18 AS 1841/10

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Zusicherung zu den Unterkunftskosten;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Auch wenn der Kläger zur Untermauerung seines Begehrens wiederholt darauf abstellt, dass sich die vom Wohnungsamt vermittelten Wohnungen immer im Rahmen der Angemessenheit für Sozialleistungsempfänger hielten, ist dem mit dem SG entgegenzuhalten, dass damit selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine neue konkret in Aussicht genommene Unterkunft angemessen sind - etwa bezogen auf die Heizkosten oder die Größe -, nicht generell ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BSG vom 6. April 2011, a. a. O.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2011 - L 19 AS 629/11 B ER, vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH-; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 7 AS 626/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2011 - L 7 AS 966/10
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